Erklärung zur Unterstützung der Kleinbauern AfrikasFür die Länder südlich der Sahara sind die einheimischen landwirtschaftlichen und biologischen Ressourcen von lebenswichtiger Bedeutung für die Wirtschaft, die Kulturen, die Umwelt, die Sicherheit der Ernährungs- und Lebensgrundlagen, insbesondere für die Kleinbauern. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Gruppen (NRO, Zivilgesellschaft, Vereinigungen von Arbeitern und konfessionelle Organisationen), innerhalb und außerhalb Afrikas setzen sich dafür ein, dass die Kontrolle der Artenvielfalt Afrikas, des Samenguts, der genetischen Ressourcen und der Ernährungssicherheit in den Händen des Staats, der lokalen Gemeinschaften und der Kleinbauern verbleibt. Der öffentliche Zugang und die kommunalen Rechte auf biologischern Ressourcen sind verwurzelt in den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit und hängen direkt mit bestimmten Rechten zusammen. Am wichtigsten sind dabei das Recht auf Ernährung, auf Land, auf ein Existenzminimum, auf kulturelle Identität, auf Umwelterhaltung und auf Schutz des Allgemeinwohls. Wo es darum ging, sich dem Druck zu widersetzen, die Kontrolle über die biologischen und landwirtschaftlichen Ressourcen durch Privatisierung abzugeben, hat Afrika eine führende Rolle übernommen - wie die Initiativen der Gruppe Afrika bei der Welthandelsorganisation (OMC) beweisen. Zu diesem Zweck hat die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) ein afrikanisches Modellgesetz entwickelt zum Schutz der Rechte der lokalen Gemeinschaften, der Landwirte und Viehzüchter und zur Regulierung des Zugangs zu biologischen Ressourcen. Die Unterzeichneten unterstützen deswegen die Grundsätze des afrikanischen Modellgesetzes und fordern die Europäische Kommission, den Ministerrat und das Europäische Parlament auf, diese Grundsätze zu respektieren und in der europäischen Handels- und Entwicklungspolitik gegenüber Afrika sowie bei den WTO Verhandlungen in Genf zu unterstützen. Wir bekräftigen dabei folgende Überzeugungen: - Die Rechte der lokalen Gemeinschaften auf ihre biologischen Ressourcen, Kenntnisse und Technologien sind kollektiver Natur und stellen folglich a priori Rechte dar, die über den Rechten stehen, die auf privaten Interessen basieren.
- Die afrikanischen Staaten und Völker haben das Recht, die Erhaltung, Bewahrung und langfristige Benutzung der natürlichen Ressourcen, Kenntnisse und Technologien sicherzustellen, um die Artenvielfalt zu bewahren und so ihren natürlichen Lebensraum zu erhalten.
- Die lokalen Gemeinschaften besitzen das unveräußerliche Recht zum Zugang, zur Benutzung, zum Austausch und Teilen ihrer biologischen Ressourcen, um ihren Lebensraum zu erhalten, so wie es in ihren Gewohnheitsrechten festgelegt ist.
- Die afrikanischen Staaten und Völker haben das Recht, das intellektuelle Eigentum ihrer Gemeinschaften und ihrer Landwirte zu schützen gemäß den Traditionen und Gewohnheitsrechten.
- Die afrikanischen Staaten und Völker haben das Recht, den Zugang zu biologischen Ressourcen zu regulieren.
- Da das Gesamt aller Formen des Lebens die Grundlage der Überlebens der Menschheit bildet, verletzt die Patentanmeldung auf Leben, gleichgültig unter welcher Form, das Grundrecht des Menschen auf Leben.
Ja, unsere Gemeinschaft/Organisation stimmt der Erklärung zur Unterstützung der afrikanischen Kleinbauern zu. Gemeinschaft/Organisation:...................................................................................................... Kontaktperson:............................................................................................................................ Adresse:...................................................................................................................................................................................................................................Land:................................................. Email:........................................................................................................................................... Bitte diese Seite zurücksenden an : Réseau Foi Justice Afrique Europe, l74, rue Joseph II ,B-1000 Bruxelles, Belgien oder als e-mail senden an: AEFJN aefjn@villag.uunet.be oder an AEFJN gri@aefjn.org |