Landnahmen: Forderungen und Handlungsoptionen
Landpolitik fällt unter die Souveränität des Nationalstaates. Staaten sind jedoch völkerrechtlich verpflichtet, Menschenrechte zu respektieren und aktiv zu deren Durchsetzung beizutragen. Landnahmen gefährden vor allem das Recht auf Nahrung, das Recht auf Wohnung und das Recht auf traditionelles Territorium von Indigenengruppen. - "Jeder hat ein Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung..."
(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 25.1) - "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung..."
(Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Art. 11) Zugang zu Land ist ein Kernelement des Rechtes auf Nahrung. Wenn Regierungen, Investoren oder Konzerne große Landflächen pachten oder kaufen, werden oft die Rechte der Bevölkerung, die dieses Land für ihren Lebenssunterhalt nutzen, misssachtet. Sie verlieren den Boden, auf dem sie ihre Nahrung anbauen, und oft auch ihre Häuser. Indigene Völker können ihren gesamten Lebensraum verlieren. Kompensationen sind meistens unzureichend. Wenn Landflächen, die der Nahrungsmittelproduktion für die lokale Bevölkerung dienten, ausschließlich für den Export produzieren, kann die Nahrungssicherheit gefährdet sein.
Wenn Regierungen große Teile des Landes unter die Kontrolle von ausländischen Interessengruppen stellen, beschränken sie auf längere Zeit ihre Fähigkeit, die Entwicklung ihres Landes selbst zu gestalten, wie es die WSK-Rechte postulieren.
"Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung." (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Art. 1.1)
FORDERUNGENUm sozialen und ökologischen ethischen Standards gerecht zu werden, sollten bei Landinvestitionen folgende Grundprinzipien respektiert werden. - Verträge dürfen nicht die Umsetzung der Menschenrechte behindern und der Verfassung des Landes entgegenstehen.
- Das Menschenrecht auf Nahrung muss in allen Fällen respektiert werden. Landwirtschaftliche Investitionen für den Export dürfen nicht die Ernährungssicherheit der Bevölkerung im eigenen Land gefährden.
- Die auf dem Land ansässige Bevölkerung muss vor einem Vertragsabschluss adäquat informiert und konsultiert werden, und bei Verlust von Landbesitz fair, (d.h. mindestens durch qualitativ gleichwertiges Land hinsichtlich Bodenfruchtbarkeit, Wasserverfügbarkeit und Zugang zu infrastruktureller Anbindung an anderem Ort) kompensiert werden. (vgl. Weltbank - Operational Policy 4.12 zu Involuntary Resettlement.) Dabei sind die traditionellen Landnutzungsrechte abzusichern und zu respektieren.
- Die langfristigen ökologischen und klimatischen Folgen durch großflächige Monokulturen sind wissenschaftlich belegt, vor allem bei der Rodung von Wäldern oder der Nutzung von Feuchtgebieten, und müssen vermieden werden. (cf. Weltagrarbericht IAASTD) Dies umfasst die Auswirkungen auf Böden, Wasserqualität und -quantität, Luft und Klima.
- Investoren müssen sich vertraglich verpflichten, für ihre Beschäftigten mindestens die sozialen Standards der Konvention der Internationalen Labour Organisation (ILO) einzuhalten.
- Pachtverträge sollten nur für Zeiträume, die über eine Generation hinausgehen, abgeschlossen werden, um die Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu respektieren.
- Verträge, die große Landflächen unter die Kontrolle ausländischer Interessen stellen, sollten der Unterzeichnung einer öffentlichen Debatte im Parlament und in den Medien unterzogen werden, und die Vertragsbedingungen transparent sein.
HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN Welche politischen Optionen gibt es, um Regierungen zu bewegen, bei Pachtverträgen mit ausländischen Investoren die Menschenrechte der Bürger zu respektieren und die langfristigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Konsequenzen zu bedenken? - Landnutzungsrechte und Landwirtschaftspolitik sollten bei den Verhandlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Partnerländern zur Sprache kommen. Gleichzeitig sollte das Ministerium über die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) technische Hilfe für eine Reform der Landgesetze anbieten, um traditionelle Landnutzungsrechte effektiv gesetzlich zu verankern und zu schützen, und Rechtshilfe für die Opfer ungerechter Landnahme zu ermöglichen. In der Entwicklungs-zusammenarbeit sollten Bauernverbände, die für die Rechte und Interessen der ländlichen Bevölkerung eintreten, gefördert werden.
- Bemühungen von UN-Organisationen wie der FAO, "Freiwillige Richtlinien für die Nutzung von Land und anderen Ressourcen" zu erstellen, sollten von der Bundesregierung gefördert werden. Durch einen globalen Verhandlungsprozess mit allen Regierungen kann damit eine wichtige Grundlage geschaffen werden, auf die sich auch die Betroffenen in den jeweiligen Ländern berufen können. Die EU Richtlinien zu Land aus dem Jahr 2004 sind eine nützliche Grundlage.
- Langfristig muss das Internationale Recht weiter entwickelt, das Recht auf Nahrung juristisch verankert und Verstöße dagegen geächtet werden. Ein wichtiger Schritt ist das Zusatzprotokoll zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten, das ein Individualbeschwerdeverfahren festlegt und 2008 durch die UN-Vollversammlung angenommen wurde. Die Bundesregierung sollte es so bald wie möglich ratifizieren.
Regierungen haben die „Verpflichtung, das gemeinsame Erbe zu verteidigen gegen alle Formen von Verschwendung und gegen Betrug durch Bürger ohne Verantwortungssinn für das Allgemeinwohl und durch skrupellose Ausländer“. Dokument der 1. Afrikanischen Synode No. 113 |
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