|
Ernährungssouveränität und die Prinzipien der katholischen Soziallehre
|
Die
tragenden Ideen der Ernärhungssouvernität sind in vielen Beziehungen
vergleichbar mit den Prinzipien der katholischen Soziallehre, wie sie
vor allem seit dem Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt worden sind.Das
Kompendium der katholischen Soziallehre gibt eine offizielle
Zusammenfassung. Die
Deutsche Bischofskonferenz hat in den Dokument "Neuorientierung für
eine nachhaltige Landwirtschaft" die Prinzipien auf die Probleme der
Landwirtschaft angewandt.. Um
die schwierigien Probleme einer gerechten Agrarpolitik zum Wohl aller
zu lösen, können einige Prinzipien der katholischen Soziallehre
hilfreich sein. Einige Zitate können Licht werfen auf die Fragen, die
von der Bewegung der Ernährungssouveränität aufgeworfen werden. |
Das Gemeinwohl„Das
Gemeinwohl besteht nicht in der einfachen Summe der Einzelgüter eines
jeden Subjekts im sozialen Gefüge. Als Wohl aller und jedes Einzelnen
ist und bleibt es gemeinsam, weil es unteilbar ist und nur gemeinsam
erreicht, gesteigert und auch im Hinblick auf die Zukunft bewahrt
werden kann“. aus Nr. 164 Kompendium der Soziallehre der Kirche
|
Es müssen Lösungen gesucht werden,
• die sowohl den Bauern des Südens wie des Nordens eine Existenz ermöglichen • die möglichst viele Menschen an produktiver Arbeit und am Gewinn teilhaben lassen.
|
Die Nachhaltigkeit
„Gott
hat die Erde dem ganzen Menschengeschlecht geschenkt, ohne jemanden
auszuschließen oder zu bevorzugen, auf dass sie alle seine Mitglieder
ernähre. Hier liegt die Wurzel der universalen Bestimmung der Güter der
Erde. Sie ist auf Grund ihrer Fruchtbarkeit und Fähigkeit, die
Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen, die erste Gabe Gottes für den
Lebensunterhalt des Menschen“.
aus Enzyklika Centesimus annus v.Johannes Paul II.
|
„Eine
nachhaltige Landwirtschaft ist darauf ausgerichtet, die Natur in ihrer
ganzen Vielfalt als Nahrungsquelle und Lebensraum zu nutzen und zu
bewahren.“ *
|
Die Subsidiarität „Wie
das, was von einzelnen Menschen auf eigene Faust und in eigener
Tätigkeit vollbracht werden kann, diesen nicht entrissen und der
Gemeinschaft übertragen werden darf, so ist es ein Unrecht und zugleich
ein schwerer Schaden und eine Störung der rechten Ordnung, das auf eine
größere und höhere Gemeinschaft zu übertragen, was von kleineren und
niedrigeren Gemeinschaften erreicht und geleistet werden kann; denn
jede gesellschaftliche Tätigkeit muss ihrem Wesen und ihrer Natur nach
den Gliedern des gesellschaftlichen Leibes Unterstützung leisten, darf
sie aber niemals zerstören und aufsaugen“. Aus Enzyklika Quadragesimo anno von Pius IX
|
Dieses Prinzip gilt auch für die Landwirtschaftspolitik. Es bedeutet:
• Vorrang für Selbstständigkeit und Eigeninitiative kleinerer Einheiten
• Ablehnung einseitiger Zentralisierung und Förderung von Regionalisierung. *
|
|
* vgl. Deutsche Bischofskonferenz: Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft, S. 10 u. S. 35
|