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Papst Benedikt XVI.


Ernährungssouveränität und die
Prinzipien der katholischen Soziallehre

Die tragenden Ideen der Ernärhungssouvernität sind in vielen Beziehungen vergleichbar mit den Prinzipien der katholischen Soziallehre, wie sie vor allem seit dem Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt worden sind.Das Kompendium der katholischen Soziallehre gibt eine offizielle Zusammenfassung.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat in den Dokument "Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft" die Prinzipien auf die Probleme der Landwirtschaft angewandt..

Um die schwierigien Probleme einer gerechten Agrarpolitik zum Wohl aller zu lösen, können einige Prinzipien der katholischen Soziallehre hilfreich sein. Einige Zitate können Licht werfen auf die Fragen, die von der Bewegung der Ernährungssouveränität aufgeworfen werden.

Das Gemeinwohl

„Das Gemeinwohl besteht nicht in der einfachen Summe der Einzelgüter eines jeden Subjekts im sozialen Gefüge. Als Wohl aller und jedes Einzelnen ist und bleibt es gemeinsam, weil es unteilbar ist und nur gemeinsam erreicht, gesteigert und auch im Hinblick auf die Zukunft bewahrt werden kann“.

aus Nr. 164 Kompendium der Soziallehre der Kirche

 



Es müssen Lösungen gesucht werden,

• die sowohl den Bauern des Südens wie des Nordens eine Existenz ermöglichen
• die möglichst viele Menschen an produktiver Arbeit und am Gewinn teilhaben lassen.

Die Nachhaltigkeit

„Gott hat die Erde dem ganzen Menschengeschlecht geschenkt, ohne jemanden auszuschließen oder zu bevorzugen, auf dass sie alle seine Mitglieder ernähre. Hier liegt die Wurzel der universalen Bestimmung der Güter der Erde. Sie ist auf Grund ihrer Fruchtbarkeit und Fähigkeit, die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen, die erste Gabe Gottes für den Lebensunterhalt des Menschen“.

aus Enzyklika Centesimus annus v.Johannes Paul II.

 

„Eine nachhaltige Landwirtschaft ist darauf ausgerichtet, die Natur in ihrer ganzen Vielfalt als Nahrungsquelle und Lebensraum zu nutzen und zu bewahren.“ *

 

Die Subsidiarität

„Wie das, was von einzelnen Menschen auf eigene Faust und in eigener Tätigkeit vollbracht werden kann, diesen nicht entrissen und der Gemeinschaft übertragen werden darf, so ist es ein Unrecht und zugleich ein schwerer Schaden und eine Störung der rechten Ordnung, das auf eine größere und höhere Gemeinschaft zu übertragen, was von kleineren und niedrigeren Gemeinschaften erreicht und geleistet werden kann; denn jede gesellschaftliche Tätigkeit muss ihrem Wesen und ihrer Natur nach den Gliedern des gesellschaftlichen Leibes Unterstützung leisten, darf sie aber niemals zerstören und aufsaugen“.

Aus Enzyklika Quadragesimo anno von Pius IX



Dieses Prinzip gilt auch für die Landwirtschaftspolitik. Es bedeutet:

• Vorrang für Selbstständigkeit und Eigeninitiative kleinerer Einheiten

• Ablehnung einseitiger Zentralisierung und Förderung von Regionalisierung. *



 

* vgl. Deutsche Bischofskonferenz: Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft, S. 10 u. S. 35